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§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände (1)
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel (1)
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung (1)
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle (1)
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle (1)
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit (1)
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln (1)
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen (1)
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln (1)
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr (1)
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland (2)
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Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
AVV SWS | Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bunde...
AVV SWS | § 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und ...
AVV SWS | § 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel (1) ...
AVV SWS | § 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs eine...
AVV SWS | § 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die...
AVV SWS | § 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle (1...
AVV SWS | § 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers u...
AVV SWS | § 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln (1)...
AVV SWS | § 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedar...
AVV SWS | § 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel AVV SWS § 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln (1)...
AVV SWS | § 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.9.2016 (Änderung vom 8.9.2016)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV SWS)
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel
(AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
vom
8.
September
2016
(
GMBl.
S. 770
)
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