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1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (8)
2. Abschnitt Genehmigungssystem für Rebpflanzungen, Anbauregelungen (21)
3. Abschnitt Verarbeitung (5)
4. Abschnitt Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b. A., Sekt b. A. und Landwein (9)
5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung (14)
6. Abschnitt Überwachung (9)
§ 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse (1)
§ 28 Besondere Verkehrsverbote (1)
§ 29 Weinbuchführung (1)
§ 30 Begleitpapiere (1)
§ 31 Allgemeine Überwachung (1)
§ 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben (1)
§ 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen (1)
§ 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei (1)
7. Abschnitt Einfuhr (3)
8. Abschnitt Absatzförderung (12)
9. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften (6)
10. Abschnitt Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen (3)
11. Abschnitt Schlussbestimmungen (7)
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6. Abschnitt Überwachung
WeinG | 6. Abschnitt Überwachung
Weingesetz
Weingesetz 6. Abschnitt Überwachung
WeinG | § 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.8.2021 (Änderung vom 27.7.2021)
Weingesetz
Weingesetz § 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse (1) 1Erzeugnisse, die den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlass...
WeinG | § 28 Besondere Verkehrsverbote
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2014 (Änderung vom 2.10.2014)
Weingesetz
Weingesetz § 28 Besondere Verkehrsverbote (1) Ein Stoff, der bei der Verarbeitung von Erzeugnissen nicht zugesetzt werden darf, darf nicht mit dem Ziel dieser Verwendung zu gewerblichen Zwecken in de...
WeinG | § 29 Weinbuchführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2014 (Änderung vom 2.10.2014)
Weingesetz
Weingesetz § 29 Weinbuchführung (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung einer ausreichenden Übe...
WeinG | § 30 Begleitpapiere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2014 (Änderung vom 2.10.2014)
Weingesetz
Weingesetz § 30 Begleitpapiere Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung einer ausreichenden Überwachu...
WeinG | § 31 Allgemeine Überwachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Weingesetz
Weingesetz § 31 Allgemeine Überwachung (1) Soweit es zur Überwachung der Einhaltung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, dieses Gesetzes und der auf Grund dieses ...
WeinG | § 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.9.2005 (Änderung vom 1.9.2005)
Weingesetz
Weingesetz § 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben Soweit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Beobachtung der Rückstandssituation bei Lebensmitteln (Lebensmittel-Monito...
WeinG | § 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 16.7.2015)
Weingesetz
Weingesetz § 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicheru...
WeinG | § 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Weingesetz
Weingesetz § 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei (1) 1Die erhebenden Behörden sind berechtigt, Einzelangaben in Erklärungen, die nach den für den Weinbau u...
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Weingesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
Januar
2011
(
BGBl.
I
S. 66
)
, letzte Änderung vom
24.
Oktober
2023
(
BGBl.
I
Nr. 289
)
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