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Neue EU Verordnungen betreffend das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen, die Weinbaukartei, die Begleitdokumente, die Weinbuchführung und Meldungen

Die Europäische Kommission hat die Verordnungen über die Daten des Weinsektors „lissabonnisiert“. Die Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 wurden geändert und die Verordnungen (EG) Nr. 436/2009 und (EU) 2015/560 wurden aufgehoben.

Die neuen Verordnungen (EU) 2018/273 und (EU) 2018/274 sind im Amtsblatt Nr. L 58 vom 28. Februar 2018 veröffentlicht und gelten seit dem 3. März 2018.