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Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken - alte Fassung - (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV)
vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230)*1, letzte Änderung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362)
Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe. Gemäß Art. 27 Abs. 1 dieses Gesetzes ist die ZZulV am 6. Februar 1998 in Kraft getreten. Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 94/35/EG, 94/36/EG, 95/2/EG, 95/31/EG, 95/45/EG, 96/21/EG, 96/70/EG, 96/77/EG, 96/83/EG, 96/85/EG sowie der Entscheidung 292/97/EG.