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§ 222 a Mitteilung der Besetzung des Gerichts (1)
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§ 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter (1)
§ 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin (1)
§ 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter (1)
§ 225 a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (1)
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung (67)
Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (2)
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Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (19)
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Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung
StPO
Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung
| gültig ab: 04.08.2009
| Änderung vom: 29.07.2009
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Strafprozeßordnung
(StPO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
April
1987
(
BGBl.
I
S. 1074
, ber.
S. 1319
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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