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Richtlinie 92/105/EWG der Kommission vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe - alte Fassung -
(ABl. L 23 vom 8. 1. 1993 S. 22), letzte Änderung vom 26. November 2020 (ABl. L. 398 vom 27. 11. 2020 S. 6)