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Bezeichnung „Bürgstadter Berg“

Die Bezeichnung „Bürgstadter Berg“ ist mit VO (EU) 2017/832 von der EU-Kommission anerkannt und in das Verzeichnis e-Bacchus (http://ec.europa.eu/agriculture/markets/wine/e-bacchus/index.cfm?language=DE) eingetragen worden. Dies ist die erste deutsche Ursprungsbezeichnung, die das Antragsverfahren nach Art. 94 ff. VO (EU) 1308/2013 und Art. 2 ff. VO (EG) 607/2009 durchlaufen hat. Sie genießt nun den umfangreichen Schutz des Art. 103 Abs. 2 VO (EU) 1308/2013, u.a. gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung auf diese Bezeichnung. Bislang waren die 13 deutschen Anbaugebiete für Qualitätswein die einzigen deutschen geschützten Ursprungsbezeichnungen; sie waren im Jahr 2009 automatisch in das System der geschützten Ursprungsbezeichnungen überführt worden.

Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Homepage mitteilt, sind dort derzeit fünf weitere deutsche Anträge auf Anerkennung neuer geschützter Ursprungsbezeichnungen anhängig.